1.1 Vertragsgegenstand. Die MODUS OPERANDI GmbH, Eppsteiner Straße 55, 60323 Frankfurt/Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main HRB 134356, kontakt@modus-operandi.de, Tel. +49 (0) 172 78 35 196, VAT ID (§ 27a UStG) DE367467733 („MODUS OPERANDI“; Näheres unter www.modus-operandi.de), vertreten durch den Geschäftsführer Robert Koppe, bietet kundenindividuell zugeschnittene Beratungs- und Projektmanagement-Tätigkeiten sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen und sonstige umfassende Hilfestellungen zur Bewältigung der Veränderung von Lebensumständen von Seniorinnen und Senioren (v.a. bei einem Umzug in ein seniorengerechteres Wohnumfeld) an. Alle Leistungen von MODUS OPERANDI („Projektleistungen“; siehe dazu auch Ziffer 3.2) werden auf der Basis eines mit dem jeweiligen Kunden oder der jeweiligen Kundin (gemeinsam und geschlechtsneutral „Auftraggeber“, „Sie“ oder „Ihnen“) für die Erreichung des gemeinsam festgelegten Vorhabens bzw. Ziels („Projekt“) geschlossenen Vertrags („Projektvertrag“; siehe dazu Ziffer 2.) unter Einbeziehung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MODUS OPERANDI („AGB“) und gegen Zahlung der jeweils hierfür vereinbarten Entgelte („Projektvergütung“; siehe dazu auch Ziffer 5.) erbracht.
1.2 Vollständigkeit; Vorrangregelung; Individualvereinbarung. Der Projektvertrag und die darin einbezogenen AGB enthalten die vollständige Vereinbarung zwischen MODUS OPERANDI und dem Auftraggeber (einzeln auch jeweils eine „Partei“ und gemeinsam „Parteien“) für das Projekt und legen die beiderseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten fest. Alle im Projektvertrag oder in sonstigen im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen (z.B. nachträgliche Vertragsänderungen) zwischen den Parteien haben in jedem Fall Vorrang vor den Regelungen in diesen AGB, sofern sich Widersprüche ergeben sollten; vorbehaltlich des Gegenbeweises ist für den Inhalt derartiger Individualvereinbarungen eine schriftliche Übereinkunft bzw. eine beiderseitige schriftliche Bestätigung maßgebend. Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers oder von Dritten gelten nicht und werden nicht Inhalt des Projektvertrags, es sei denn, MODUS OPERANDI hat deren Geltung im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
1.3 Form. Die „Schriftlichkeit“ bzw. „Schriftform“ im Sinne dieser AGB ist gewahrt, wenn die Schriftform, Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief), elektronische Form oder ein elektronischer Signaturdienst (z.B. Adobe Sign, DocuSign) verwendet wird.
1.4 Dritte. MODUS OPERANDI ist berechtigt, sich zur Erfüllung der bestehenden Verpflichtungen aus dem Projektvertrag bei entsprechendem Bedarf der Leistungen Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen; ist dies der Fall, stehen diese Dritte ausschließlich in vertraglicher Beziehung zu MODUS OPERANDI. Den Parteien ist es nicht gestattet, den Projektvertrag oder Rechte daraus ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei, die nicht unbillig verweigert oder verzögert werden darf, an Dritte zu übertragen. Zur Klarstellung: Für den Kunden tätige externe Dienstleister (s. Ziffer 5.3) sind keine Erfüllungsgehilfen von MODUS OPERANDI.
1.5 Änderungen der AGB. Im Falle einer bevorstehenden Änderung dieser AGB unterrichtet MODUS OPERANDI den Auftraggeber rechtzeitig und schriftlich über die geplanten Änderungen und stellt dem Auftraggeber den neuen Text zur Verfügung. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Änderungen binnen zwei (2) Monaten ab Unterrichtung über die Änderungen schriftlich zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch des Auftraggebers erfolgt, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers zu den Änderungen; hierauf wird MODUS OPERANDI in der Änderungsmitteilung nochmals hinweisen. Für den Fall, dass der Auftraggeber einen Widerspruch erklärt, gelten die AGB, wie sie zum Zeitpunkt vor der Änderung bestanden. Das Einverständnis durch Schweigen nach dieser Ziffer 1.5 ist nicht möglich hinsichtlich solcher Änderungen, die vertragliche Hauptleistungspflichten oder sonstige wesentliche Bestimmungen betreffen.
2.1 Auftraggeber. Auftraggeber kann die betroffene Person selbst oder deren Angehörige oder Bevollmächtigte sein. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Angehörigen oder Bevollmächtigten handelt, hat dieser den Nachweis zu erbringen, dass er über die erforderliche Vertretungsmacht verfügt.
2.2 Erstgespräch. Um die individuelle Ausgangssituation für das potenzielle Projekt zu beurteilen sowie persönliche Beweggründe, Erwartungen und sonstige Anforderungen als Planungsgrundlage herauszuarbeiten und das Leistungsspektrum von MODUS OPERANDI vorzustellen, bietet MODUS OPERANDI ein persönliches Erstgespräch unter physischer Anwesenheit des Auftraggebers an. Das Erstgespräch ist bereits eine vertragliche Leistung und wird mit einer Kostenpauschale abgegolten, deren Höhe dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wird; für die Abrechnung gelten die Maßgaben von Ziffer 5. sinngemäß.
2.3 Erstangebot; Projektangebot. Basierend auf dem Erstgespräch erstellt MODUS OPERANDI ein noch unverbindliches Erstangebot für die Durchführung des Projekts mit einer überblicksartigen Liste optional wählbarer Projektleistungen samt der dafür voraussichtlich anfallenden Vergütung, aus denen der Auftraggeber die für ihn relevanten Projektleistungen benennen kann. Hat der Auftraggeber seine Auswahl getroffen und an MODUS OPERANDI übermittelt, erstellt MODUS OPERANDI ein individuell zugeschnittenes und verbindliches Angebot für das Projekt („Projektangebot“).
2.4 Vertragsschluss. Der Projektvertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Projektangebots durch den Auftraggeber zustande. Im Falle einer Annahme unter Abänderungen oder einer verspäteten Annahme liegt ein neues Angebot vor, das von MODUS OPERANDI schriftlich angenommen werden muss, damit ein Projektvertrag zustande kommt.
2.5 Widerrufsrecht. Sollte der Auftraggeber Verbraucher (d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist) sein und der Vertrag über das Erstgespräch und / oder der Projektvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Telefax, E-Mail, Post, Internet) oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande gekommen sein, steht dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht nach den anwendbaren gesetzlichen Maßgaben zu. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Widerrufsbelehrung für Verbraucher.
3.1 Leitbild und Selbstverständnis. MODUS OPERANDI macht es sich zur Aufgabe, die Auftraggeber bzw. deren Familienangehörige bei der Bewältigung der faktischen, rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen, die sich im Rahmen des Projekts stellen, seriös, diskret, transparent und vertrauensvoll zu unterstützen. MODUS OPERANDI fungiert als zentraler Ansprechpartner und Koordinator sowohl für den Auftraggeber als auch für alle sonstigen Beteiligten, um den Auftraggeber insoweit zu entlasten.
3.2 Leistungsüberblick. Art und Umfang der von MODUS OPERANDI während der Laufzeit des Projektvertrags zu erbringenden Projektleistungen werden im Projektvertrag im Einzelnen und bedarfsgerecht festgelegt. Im Wesentlichen können die Projektleistungen Dienstleistungen in Form der folgenden Tätigkeiten bzw. in den folgenden Bereichen betreffen:
3.3 Leistungszeit und -ort. Soweit nicht anders abgestimmt oder aufgrund der Natur der Tätigkeit erforderlich, bestimmt MODUS OPERANDI seinen Tätigkeitsort, seine Tätigkeitszeit und die Art und Weise der Tätigkeit selbstständig nach pflichtgemäßem Ermessen. In der Regel werden Projektleistungen werktags erbracht.
3.4 Leistungsausschlüsse. Die Projektleistungen werden von MODUS OPERANDI in Übereinstimmung mit den Absprachen der Parteien mit verkehrsüblicher Sorgfalt und größtmöglicher Gewissenhaftigkeit erbracht. Da sie aber im Wesentlichen beratender, kommunikativer und koordinativer Natur sind, kann MODUS OPERANDI keine Gewähr oder Garantie, weder ausdrücklich noch implizit, dafür übernehmen, dass ein bestimmter Einzelerfolg erreicht wird. Eine Rechts- oder Steuerberatung ist nicht Gegenstand der Projektleistungen.
3.5 Protokolle. MODUS OPERANDI fertigt vom Erstgespräch, wie auch von allen anderen Besprechungsterminen, Besprechungsprotokolle an, welche dem Auftraggeber in Kopie zur Verfügung gestellt werden.
3.6 Vertretung des Auftraggebers. MODUS OPERANDI ist nur dann berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Auftraggebers aufzutreten (insbesondere um Verhandlungen zu führen und Willenserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen), wenn dies zuvor entsprechend abgestimmt worden ist bzw. MODUS OPERANDI die erforderlichen Vollmachten vom Auftraggeber in schriftlicher Form erhalten hat.
3.7 Vertraulichkeit; Datenschutz. MODUS OPERANDI wird alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen mit angemessener Vertraulichkeit behandeln und seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf personenbezogene Daten des Auftraggebers oder sonstiger betroffener Personen einhalten. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von MODUS OPERANDI.
3.8 Keine Exklusivität. MODUS OPERANDI ist berechtigt, für weitere Auftraggeber tätig zu werden.
4.1 Vergütungspflicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MODUS OPERANDI die vereinbarte Projektvergütung zu zahlen und Kosten- und Auslagenersatz zu leisten. Hierfür gelten die Maßgaben von Ziffer 5.
4.2 Mitwirkungspflichten. Der Auftraggeber hat die Projektleistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Zu den Mitwirkungshandlungen gehört es insbesondere, dass der Auftraggeber MODUS OPERANDI alle notwendigen Dokumente, Dateien, Unterlagen und Informationen rechtzeitig, richtig und vollständig zur Verfügung stellt, Auskünfte erteilt, Abstimmungen vornimmt und ggf. Vollmachten und ähnliche Dokumente ausstellt. Soweit erforderlich, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass derartige Mitwirkungspflichten auch von Familienangehörigen, Partner(inne)n oder sonstigen Beteiligten aus seiner Lebenssphäre erfüllt werden.
4.3 Aktualität. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine gegenüber MODUS OPERANDI gemachten Angaben stets aktuell zu halten und diese unverzüglich zu korrigieren, sobald relevante Änderungen eintreten.
4.4 Unterlassene Mitwirkung. Solange und soweit der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 4.2 und Ziffer 4.3 nicht nachkommt, ist MODUS OPERANDI insoweit von seiner Leistungspflicht befreit. Kann MODUS OPERANDI aus diesem Grunde die Projektleistungen ganz oder teilweise nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum im Umfang der dadurch eingetretenen Verzögerung. MODUS OPERANDI entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte von MODUS OPERANDI auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
4.5 Urheberrecht. Die Urheberrechte an den von MODUS OPERANDI geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei MODUS OPERANDI. Sie dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für vom Projektvertrag umfasste Zwecke verwendet werden.
5.1 Höhe der Projektvergütung. Als Gegenleistung für die Erbringung der Projektleistungen erhält MODUS OPERANDI die im Projektvertrag vereinbarte Projektvergütung. Die Höhe der Projektvergütung richtet sich nach dem Umfang der vom Auftraggeber beauftragten Leistungen und dem dafür anfallenden (ggf. pauschalierten) effektiven Aufwand nebst ggf. anfallenden Zuschlägen und Gebühren gemäß den Vereinbarungen im Projektvertrag. Die Projektvergütung wird in EUR als Gesamtpreis (inklusive Umsatzsteuer) angegeben und im Projektangebot normalerweise zudem für die einzelnen Projektschritte stundensatzbasiert aufgeschlüsselt. Unvorhergesehene Mehraufwände werden nach dem im Projektvertrag vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
5.2 Kosten und Auslagen. Neben der Projektvergütung hat MODUS OPERANDI Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Projektleistungen erforderlichen und nachgewiesenen Auslagen, einschließlich Reise-, Unterbringungs- und Materialkosten, gemäß der Vereinbarungen im Projektvertrag.
5.3 Externe Dienstleister. Kosten für externe Dienstleister sind nicht in der Projektvergütung inkludiert. Externe Dienstleister schließen ihre Verträge direkt mit dem Auftraggeber ab und berechnen entsprechend ihre Leistungen gemäß ihren Angeboten / Verträgen an den Auftraggeber direkt. MODUS OPERANDI übernimmt im Rahmen seiner Projektkoordination die Rechnungsprüfung für den Auftraggeber. MODUS OPERANDI berechnet für die Recherche, Auswahl, Koordination und Abwicklung externer Dienstleister zusätzlich die im Projektvertrag vereinbarte Projektmanagement-/Handling-Pauschale auf der Basis der Rechnungsbeträge von derartigen externen Dienstleistern.
5.3 Rechnungen; Zahlungsbedingungen; Verzug. Alle nach Ziffer 5.1, Ziffer 5.2 und Ziffer 5.3 zu zahlenden Beträge werden dem Auftraggeber gemäß der von den Parteien getroffenen Vereinbarungen von MODUS OPERANDI in Rechnung gestellt. Jede Rechnung enthält eine Aufstellung und Erläuterung der in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum ausgeführten Tätigkeiten. Soweit nicht anders im Projektvertrag vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab dem Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung vom Auftraggeber auf das in der Rechnung angegebene Zahlungskonto ohne Abzüge zu zahlen. Für den Eintritt und die Folgen eines Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5.5 Aufrechnung. Gegen Forderungen von MODUS OPERANDI aus dem Projektvertrag darf der Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen eigenen Forderungen aufrechnen.
6.1 Gesetzliche Bestimmungen. Soweit sich aus dem Projektvertrag oder diesen AGB (insbesondere Ziffer 6.2) nichts anderes ergibt, richten sich die Rechte der Parteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für etwaige Gewährleistungsrechte des Auftraggebers.
6.2 Haftungsbeschränkung. Für die Haftung von MODUS OPERANDI gilt das Folgende:
6.3 Externe Dienstleister. Vorbehaltlich der in Ziffer 6.2 dargestellten Haftungsfälle übernimmt MODUS OPERANDI keine Haftung oder Gewährleistung für Pflichtverletzungen von externen Dienstleistern (s. Ziffer 5.3) aus deren mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträgen.
7.1 Vertragsdauer. Der Projektvertrag beginnt mit seinem Abschluss und läuft bis zum Abschluss des Projekts, sofern er nicht von einer Partei vorzeitig gemäß Ziffer 7.2 oder 7.3 beendet wird.
7.2 Ordentliches Kündigungsrecht. Beide Parteien sind berechtigt, den Projektvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats zu kündigen.
7.3 Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Projektvertrags aus wichtigem Grund nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (v.a. §§ 626, 627 BGB) bleibt unberührt und besteht jederzeit für beide Parteien.
7.4 Form. Jede Kündigung bedarf der Schriftform (vgl. Ziffer 1.3).
7.5 Vergütungspflicht. Von MODUS OPERANDI zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung bereits erbrachte Projektleistungen sind nach den getroffenen Vereinbarungen der Parteien, hilfsweise nach den anwendbaren gesetzlichen Maßgaben zu vergüten. Zur Klarstellung: Der Anspruch auf die Projektmanagement-/Handling-Pauschale für die Auswahl externer Dienstleister (s. Ziffer 5.3) besteht auch dann, wenn ein Vertrag mit dem externen Dienstleister vom Auftraggeber infolge der Kündigung nicht mehr oder ohne weiteres Zutun von MODUS OPERANDI geschlossen wird. Etwaige Schadensersatzansprüche der Parteien infolge einer schuldhaften Pflichtverletzung der anderen Partei bleiben hiervon unberührt.
7.6 Beendigungsfolgen. Die Parteien haben ihnen überlassene Unterlagen und sonstige Arbeitsmittel nach der Beendigung des Projektvertrags zurückzugeben oder zu vernichten. Ausgenommen hiervon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer gesetzliche Aufbewahrungspflichten einzuhalten sind oder solange an deren Aufbewahrung ein sonstiges berechtigtes Interesse besteht (z.B. aufgrund von andauernden rechtlichen Streitigkeiten). Bestimmungen aus dem Projektvertrag oder diesen AGB, die nach der Beendigung des Nutzungsvertrags aufgrund ihrer Natur in Kraft bleiben müssen, bleiben wirksam.
8.1 Rechtswahl. Der Projektvertrag und diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG). Unabdingbare gesetzliche Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften – insbesondere des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat – bleiben in ihrem Anwendungsbereich unberührt.
8.2 Schlichtung. Informationen zur Online-Streitbeilegung nach Artikel 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) 524/2013 über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen resultieren, bereit. Diese Plattform ist im Internet unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. MODUS OPERANDI nimmt im Übrigen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.
8.3 Vertragssprache. Die Vertragssprache des Projektvertrags und dieser AGB ist Deutsch. Die deutsche Fassung ist im Falle der Bereitstellung weiterer Sprachfassungen die für die Auslegung maßgebliche Fassung.
8.4 Teilnichtigkeit. Sollte eine Bestimmung des Projektvertrags oder dieser AGB oder eine später darin aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.